Informationen für Vorgesetzte

Nach erfolgreicher Beendigung der Schulung können Nutzer/-innen einen Schulungsnachweis als PDF ausdrucken bzw. diesen direkt an ihre Vorgesetzte / ihren Vorgesetzte mailen. Dazu müssen alle Schulungsinhalte durchgearbeitet und mindestens 12 der 15 Lerntest-Fragen richtig beantwortet werden.


Schulungsziele

  • Die Nutzer/-innen der Schulung werden sensibilisiert für Fragen im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum von Jugendlichen.
  • Die Nutzer/-innen der Schulung kennen die gesetzlichen Bestimmungen in ihrem Kanton zum Alkoholverkauf an Jugendliche.
  • Die Nutzer/-innen der Schulung setzen sich mit möglichen Situationen auseinander, die sich durch Alterskontrollen beim Ausschank oder Verkauf von Alkohol an Jugendliche ergeben.

Schulungsinhalte

Teil 1: WISSEN

  • Fakten zu Jugend und Alkohol

Teil 2: RECHT

  • Eidgenössische Bestimmungen (Strafgesetzbuch, Alkoholgesetz, Lebensmittelverordnung)
  • Kantonale Bestimmungen (Gastgewerbegesetz und Gesundheitsgesetz)
  • Konsequenzen bei Verstoss gegen die gesetzlichen Bestimmungen

Teil 3: PRAXIS

  • Konkrete Beispiele aus dem Arbeitsalltag im Detailhandel und in der Gastronomie
  • Überprüfung der Altersangaben mittels Ausweiskontrolle
  • Umsetzung der Jugendschutzgesetze im Arbeitsalltag und Verweigerung der Alkoholabgabe
  • Gesprächsführung in schwierigen Situationen

Dauer der Schulung

Die Online-Schulung Jugendschutz Alkohol dauert rund 30 Minuten.


Anzahl möglicher Nutzer/-innen

Die Online-Schulung wurde zum individuellen Lernen für Erwachsene mit ausreichend Deutschkenntnissen entwickelt. Die Online-Schulung kann jedoch auch in einer Partner- oder Gruppenarbeit durchgeführt werden. Personen mit wenig Deutsch- und Computerkenntnissen müssen angeleitet bzw. unterstützt werden.


Kosten der Schulung

Die Online-Schulung steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.


Weiterführende Informationen und Beratung

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie weitere Unterstützung bei der Schulung Ihrer Mitarbeitenden zum Thema Jugendschutz? Dann wenden Sie sich bitte an die regionale Suchtpräventionsstelle Ihres Kantons. Kontakt finden Sie hier. Werden keine kantonalen Kontaktdaten angezeigt, muss zuerst auf der Startseite ein Kanton ausgewählt werden.