Gesetzgebungen zum Jugendschutz und Alkohol

Kinder und Jugendliche haben ein besonderes Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Darum gelten für die Abgabe von Alkohol an Jugendliche verschiedene gesetzliche Bestimmungen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Gesetze, die in diesem Bereich zur Anwendung kommen.

 

Fakten Gesetze zu Jugendschutz Alkohol (Kurzfassung)


A. Eidgenössische Gesetze

Auf eidgenössischer Ebene regeln das Alkoholgesetz, die Lebensmittelverordnung und das Strafgesetzbuch den Verkauf und die Gratisabgabe von Alkohol.

Alkoholgesetz (AlkG)

Zusammenfassung
Das Alkoholgesetz verbietet den Verkauf von gebrannten Wassern (Spirituosen und Mischgetränken) an unter 18-Jährige sowie Werbung, die sich an Kinder oder Jugendliche richtet.
Für das Strafverfahren ist der Kanton zuständig.

Auszug Gesetzestext

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)

Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige, verlangt die Beschilderung von Verkaufsstellen mit diesem Verbot und spezifiziert das Verbot von Alkoholwerbung, die an Minderjährige gerichtet ist.

Für das Strafverfahren ist der Kanton zuständig

Auszug Gesetzestext

Strafgesetzbuch (StGB)

Zusammenfassung
Strafbar ist die Verabreichung von alkoholischen Getränken an Kinder unter 16 Jahren, in einer Menge, welche die Gesundheit gefährdet.

Auszug Gesetzestext


Kantonale Gesetze

Im Kanton Basel-Landschaft sind der Verkauf und die Gratisabgabe von Alkohol im Alkohol- und Tabakgesetz Gastgewerbegesetz sowie im Gesundheitsgesetz geregelt.

Alkohol- und Tabakgesetz

Gastgewerbegesetz


Erlaubte Abgabe

Erlaubt für Jugendliche unter 16 Jahren:

  • Nur Getränke ohne Alkohol

Erlaubt für Jugendliche ab 16 Jahren:

  • Bier, Panaché, Bier mit Aromazusätzen
  • Wein, Frucht- und Beerenwein (mit höchstens 15 Vol.-%)
  • Weincooler, Sangria, Schaumwein (ohne Zugabe von gebranntem Wasser)
  • Apfelwein (saurer Most)

Erlaubt für Jugendliche ab 18 Jahren:

  • Spirituosen wie z.B. Obst-, Wein- und Beerenbrände, Wodka, Whisky, Gin, Rum, Cognac etc. (meist um 40 Vol.-%)
  • Aperitifs wie z.B. Aperol oder Pastis, Liköre und Bitter (meist unter 30 Vol.-%)
  • Likörwein, Wermut und Weine aus Früchten oder Beeren mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Vol.-% (Porto, Sherry etc.)
  • Alcopos und andere Mischgetränke mit Spirituosen wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer etc. (meist um 5 Vol.-%)